Digitale Grundbildung in der Volksschule mit Lehrplänen der 5.-8. Schulstufe?

Mit der 163. Verordnung (BGBl.) wurde die Änderung zu den Lehrplänen der Volksschulen und Sonderschulen verfügt. Die neue Digitale Grundbildung der Volksschüler wird durch die Bundesregierung angeordnet. Dazu werden anscheinend die Lehrpläne der 5. bis 8. Schulstufe (Mittelschule AHS) herangezogen. Zumindest steht es so in der neuen Verordnung Nr. 163. Bereits im Jänner 2023 hat bkvtv.at über die gesamten neuen Lehrpläne berichtet die nach 5 Jahren Vorbereitung in Kraft gesetzt wurden. Jedoch musste unmittelbar danach durch das Unterrichtsministerium eingeräumt werden, dass die Umsetzung wohl 6 weitere Jahre dauern wird. Wir werden nun in den nächsten Monaten beobachten, wie es mit der Umsetzung der digitalen Grundausbildung im realen Schulalltag der Volksschüler bestellt ist. Können wir davon ausgehen, dass das Lehrpersonal bereits sattelfest bereit steht, um den Volksschülern die „digitale Grundausbildung“ beizubringen? Vorausgesetzt die Hardware, PCs, Präsentationstechnik und Unterrichtsmittel sind vorhanden. Ohne Hardware und entsprechend lizienzierte Software wird die digitale Wissensvermittlung nicht funktionieren.

https://www.profil.at/kritik-an-digitaler-grundbildung-peinlich-fuer-die-republik/402472745

Am 5.6.2023 veröffenltichte das Profil einen Artikel mit den Titel „Kritik an Digitaler Grundbildung: „Peinlich für die Republik“. Das ernüchternde Ergebnis: „Schüler scheitern dabei, im Internet zwischen Fakes und Fakten zu unterscheiden. Im neuen Pflichtfach Digitale Grundbildung sollten sie genau das lernen. Doch die Bilanz nach dem ersten Schuljahr fällt durchwachsen aus. Auf den Stundenplänen der Schüler in den Mittelschulen steht seit diesem Schuljahr das Fach „Digitale Grundbildung“. Bildungsminister Martin Polaschek schwärmte zum Schulbeginn im September 2022 für das Prestigeprojekt und versprach: Die Schüler würden nun endlich lernen, wie sie Fake News erkennen können. Doch diese Ankündigung war etwas überoptimistisch, wie ein Rundruf bei Experten und Pädagoginnen zeigt. Tatsächlich ist das neue Pflichtfach vor allem eines: verbesserungswürdig.“ Das Problem wird in den Schulbüchern fortgeschrieben. In den wenigen Werken, die zur digitalen Grundbildung zugelassen sind, geht es fast nur um Informatik: Suchmaschinen benutzen, Präsentationen gestalten, erste Schritte beim Programmieren. Siehe das 240-seitigen Schulbuch „vernetzt. Digitale GrundbildungLesen Sie den gesamten sehr aufschlussreichen Artikel auf Profil.at https://www.profil.at/kritik-an-digitaler-grundbildung-peinlich-fuer-die-republik/402472745

https://www.oebv.at/produkte/vernetzt-schulbuch-mit-e-book-digitale-grundbildung

Im neuen Bundesgesetzblatt heißt es einleitend. Die Folgen der Digitalisierung prägen wesentlich Selbstbilder, Lebenswelt, Kommunikation, Kultur, Weltverständnis und Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft, Produktion und Technik. Ziele der Digitalen Grundbildung sind

  • Förderung von Medienkompetenz
  • Anwendungskompetenzen
  • informatischen Kompetenzen

um die Orientierung und mündiges Handeln im 21. Jahrhundert zu ermöglichen. Unsere komplexe, von Medien, Algorithmen und digitalen Technologien durchdrungene Welt lässt sich an ausgewählten Beispielen (mit entsprechenden Phänomenen, Strukturen, Funktionen und Problemstellungen) konkretisieren und im Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung mit Aspekten aus der informatischen Bildung und Medienbildung erarbeiten. Solche Beispiele aus der digitalen und technisierten Welt kann man in ihrer Beschaffenheit und Funktionalität als digitale Artefakte bezeichnen. Diese weisen technologisch-mediale, gesellschaftlich-kulturelle und interaktionsspezifische Bezüge auf. Durch die Bearbeitung von Beispielen sollen Kompetenzen entwickelt werden, um digitale Artefakte zu erkunden, zu hinterfragen, verantwortungsvoll zu nutzen und zu gestalten. Dabei ist eines der Ziele ein sicherer Umgang mit Medien und digitalen Technologien im Sinne des Kinderschutzes.

Die Digitale Grundbildung bietet vielfache Möglichkeiten zum fächerverbindenden Unterricht, unter der besonderen Berücksichtigung der Schnittstellen von der digitalen zur analogen Welt. Lehrende sind angehalten, unmittelbare Konsequenzen der Digitalisierung für Wissen und Bildung zu berücksichtigen sowie aktuelle Themen und Entwicklungen kritisch und reflektiert aufzugreifen.

Digitale Grundbildung in der Volksschule mit Lehrplänen der 5.-8. Schulstufe?

https://www.bildungssystem.at/

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Schulstufe):

Zur Umsetzung der Digitalen Grundbildung bieten sich didaktische Konzepte und Prozesse an, die einen ganzheitlichen Zugang zu digitalen Artefakten gewährleisten. Dazu gehören ko-konstruktive, erfahrungs-, gestaltungs- sowie reflexions- und problemlösungsorientierte Methoden wie Critical Thinking (kritisches Denken: vernünftiges reflektierendes Denken), Design Thinking (iterative Methode für die Lösung von Problemen und die Entwicklung neuer Ideen), forschendes Lernen und Playful Learning (spielerisches     Lernen).    Digitale Grundbildung erfordert fächerverbindende und fächerübergreifende   Arbeitsformen   unter   Berücksichtigung   der   besonderen   Lernbedingungen   der Schülerinnen und Schüler. Daraus ergeben sich insbesondere: die Arbeit mit individuellen Förderplänen, eine zieldifferente Strukturierung, eine binnendifferenzierte Organisation des Lernprozesses und eine Sicherung der Lernmotivation. Digitale Medien stellen für Kinder mit Behinderungen eine zentrale Möglichkeit zur sozialen Teilhabe dar. Dazu zählen unter anderem Kontaktaufnahme, sich mitteilen zu können und Hilfe kompensatorisch zu bekommen. Im Sinne der Barrierefreiheit werden geeignete Werkzeuge, entsprechende Konfigurationen sowie assistierende Systeme eingesetzt, um Schülerinnen und Schülern mit Lernbehinderungen unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen. Des Weiteren gilt zu beachten, dass je nach Lernbehinderung der Schülerinnen und Schüler für die Erarbeitung der Inhalte ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird.

Die folgenden Bereiche sind dabei in ausgewogener, kreativer und integrativer Weise miteinander zu verknüpfen:

– Medienbildung umfasst die Beschäftigung mit der Entstehung, Entwicklung und Zukunft digitaler          Medienkonstellationen. Reflexion und Kritik betreffen beispielsweise medienbiografische Entwicklungen bzw. Bedingungen der Mediensozialisation sowie digitaler Inklusions- und Exklusionsdynamiken. Medienbildung geht vom Zusammenspiel von Nutzung und Teilnahme an aktueller Medienkultur aus.

– Informatische Bildung umfasst das Analysieren, Interagieren, Modellieren, Codieren und Testen im Umgang mit Informatiksystemen, Software, Automatisierung, Daten und Vernetzung. Die Entwicklung informatischer und medientechnischer Kompetenzen orientiert sich besonders an didaktischen Prinzipien der sogenannten 21st Century Skills, der 4 Ks (kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kollaboration) und des Computational Thinking (problemorientiertes informatisches Denken).

– Gestaltungskompetenz geht von einem Zusammenspiel von informatischer Bildung und Medienbildung aus und bietet vielfältige analytische, produktive und kreative Zugänge zu funktionalen   Medieneinsätzen   und   ästhetischen   Medienformaten   in   globalisierten digitalen Kulturen.

Bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Kompetenzen ist jeweils von der Lebenswirklichkeit und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Heterogenität individueller Medienbiographien auszugehen. Dabei gilt es, die aus der jeweiligen Lernbehinderung erwachsenden Einschränkungen besonders zu berücksichtigen. In koedukativen Gruppen ist darauf zu achten, dass Buben und Mädchen gleichberechtigte Zugänge und Möglichkeiten der Teilhabe erhalten. Die Dynamik der digitalen Welt erfordert es, Inhalte und Methoden kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen. Die Förderung der Chancengleichheit und der Abbau von stereotypen Zuschreibungen sind stets im Blick zu behalten

Zentrale fachliche Konzepte (5. bis 8. Schulstufe):

Durch die Digitalisierung, Datafizierung, Automatisierung und Medialisierung befinden wir uns in einem Veränderungsprozess mit all seinen Problemen und Chancen, welcher auch Grundlagen, Aufbau und Ordnung von Wissen betrifft. Die drei zentralen fachlichen Konzepte beruhen, basierend auf dem Frankfurt Dreieck, auf folgenden Perspektiven: der technisch-medialen (T), der gesellschaftlich- kulturellen (G) und der interaktionsbezogenen (I). Mit diesen können digitale Phänomene unserer Gesellschaft beispielhaft auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Graden der Abstraktion didaktisch bearbeitet werden.

Strukturen und Funktionen digitaler informatischer und medialer Systeme und Werkzeuge (T)

Diese   beinhalten   informatische   Funktions-   und   Wirkprinzipien   sowie   die   Reflexion   ihrer nichtunmittelbar sichtbaren Einflüsse auf Kultur, Politik, Gesellschaft und Lebenswelt, Technik und Produktion.

Gesellschaftliche Wechselwirkungen durch den Einsatz digitaler Technologien (G)

Diese betreffen etwa soziale Umgangsformen, die politische Organisation, Machtstrukturen, ökonomische Interessen oder die Kommunikation. Die historische Perspektive erlaubt es, Kontinuitäten und Entstehungsprozesse sowie damit verbundene Traditionen zu verstehen.

Interaktion in Form von Nutzung, Handlung und Subjektivierung (I)

Sie   erlaubt   die   Analyse,   Reflexion   und   kreative   Gestaltung   persönlicher   und   kollektiver Handlungsrepertoires. Dies beinhaltet auch die Frage, wie und mit welchen Zielen Menschen Medien erstellen, gestalten und Systeme nutzen.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (5. bis 8. Schulstufe):

Orientierung:   gesellschaftliche   Aspekte   von   Medienwandel   und   Digitalisierung analysieren und reflektieren

Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren:           Zerlegen            von       Problemen,                               Muster           erkennen, Verallgemeinern/Abstrahieren und Algorithmen entwerfen

Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Es wird auf die Anwendungsbereiche des Lehrplanes Digitale Grundbildung der Mittelschule (BGBl. II Nr. 267/2022) verwiesen. Die konkreten Anwendungsbereiche des Unterrichtsgegenstandes Digitale   Grundbildung   sind   unter   der   Berücksichtigung   der   individuellen   Voraussetzungen   der Schülerinnen und Schüler mit Lernbehinderung so zu wählen, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und Umsetzbarkeit orientieren und die Kompetenzen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler zu eigenständiger Reflexion und Kritik, informatischem Arbeiten und Gestalten im digitalen Raum und mit digitalen Medien aufbauen, festigen und erweitern.

  1. Schulstufe:

Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) das Prinzip der Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe eines digitalen Endgeräts beschreibe

– (G) erkunden, was das Digitale im Unterschied zum Analogen ausmacht, und an Beispielen aufzeigen, welche Elemente/Komponenten und Funktionen dazugehören.

– die individuelle Nutzung digitaler Geräte in ihrem persönlichen Alltag vergleichen, hinterfragen und sinnvolle Möglichkeiten der Veränderung benennen sowie vergleichen, wie Menschen vor und nach der Einführung oder Übernahme der Digitalisierung leben und arbeiten.

Kompetenzbereich    Information:    mit    Daten,    Informationen    und    Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) verschiedene Suchmaschinen nennen und beschreiben, wie eine Suchmaschine prinzipiell funktioniert.

– (G) Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für sich selbst erkennen.

– unter    Nutzung    der    grundlegenden    Funktionen    einer    Suchmaschine    einfache Internetrecherchen durchführen sowie die Qualität der gefundenen Informationen anhand grundlegender Kriterien einschätzen.

– mit einem digitalen Gerät Informationen speichern, kopieren, suchen, abrufen, ändern und löschen und die gespeicherten Informationen als Daten definieren.

Kompetenzbereich    Kommunikation:    Kommunizieren    und    Kooperieren    unter    Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) beschreiben, wie personenbezogene Informationen verwendet und geteilt werden können, und Vorkehrungen treffen, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen.

– (G) an Beispielen der Nutzung von Software aufzeigen, wie digitale Technologien neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen, sowie respektvoll und verantwortungsbewusst mit anderen online zusammenarbeiten.

– verschiedene    digitale    Kommunikationswerkzeuge,    Kollaborationswerkzeuge    und Kollaborationsdienste benennen und sinnvolle Nutzungsszenarien aufzeigen.

Kompetenzbereich   Produktion:   Inhalte   digital   erstellen   und   veröffentlichen,   Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) erkennen und ausführen

– (G) verschiedene Darstellungsformen von Inhalten und die Wirkung auf sich und andere beschreiben.

– einzeln und gemeinsam Texte und Präsentationen (unter Einbeziehung von Bildern, Grafiken und anderen Objekten) gestalten.

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) gängige physische Komponenten von Computersystemen (Hardware) benennen

– (G) Mediennutzungsformen sowie deren historische Entwicklung und gesellschaftliche Etablierung im Zuge des Medienwandels beschreiben.

– Hilfesysteme bei der Problemlösung nutzen.

  1. Schulstufe:

Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) nach vorgegebenen Kriterien bewerten, wie die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Technologieprodukten für unterschiedliche Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzer verbessert werden kann.

– (G)    Interessen    der    Medienproduktion    und    der    Veröffentlichung    sowie    des Medienkonsums beschreiben.

– (G)   geeignete   Software   (auch   freie   Software)   auswählen   und   bedienen,   um unterschiedliche Aufgaben auszuführen.

– an Beispielen aufzeigen, inwieweit das Digitale im Vergleich zum Analogen das eigene Leben, die Gesellschaft oder Umwelt verändert. Sie können erkennen, dass Medien und Technologien nie „neutral“ sind.

Kompetenzbereich    Information:    mit    Daten    Informationen    und    Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) Daten erfassen, filtern, sortieren und darstellen.

– Lizenzmodelle, insbesondere offene (Creative Commons, Open Educational Resources, Open Source) benennen und anwenden.

Kompetenzbereich    Kommunikation:    Kommunizieren    und    Kooperieren    unter    Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) darstellen, wie Informationen in kleinere Teile zerlegt, als Pakete durch mehrere Geräte   über   Netzwerke   und   das   Internet   übertragen   und   am   Zielort   wieder zusammengesetzt werden.

– (G) Kommunikationsmedien nach ihrer Verwendung unterscheiden und Einflüsse auf das eigene Lebensumfeld und die Gesellschaft aufzeigen. Sie können Möglichkeiten der Meinungsbildung und Manipulation beschreiben.

– den Begriff „Social Media“ erklären und verstehen, welche Interessen das anbietende Unternehmen hat.

Kompetenzbereich   Produktion:   Inhalte   digital   erstellen   und   veröffentlichen,   Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

– (G) die Rechte am geistigen Eigentum erkennen und Quellen angeben.

– visuelle/audiovisuelle/auditive    Inhalte    erzeugen    und    adaptieren.    Sie    können Möglichkeiten der Veröffentlichung benennen.

– mit Daten einfache Berechnungen durchführen sowie in verschiedenen (visuellen) Formaten sammeln und präsentieren.

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) beschreiben, wie interne und externe Teile von digitalen Geräten funktionieren und ein System bilden.

– (T) digitale Geräte mit einem Netzwerk verbinden und Daten zwischen verschiedenen digitalen Medien austauschen.

– zwischen digitalen Angeboten und eigenen Bedürfnissen abwägen und persönliche Handlungsmöglichkeiten   unter   Berücksichtigung   gesundheitlicher   und   ökologischer Aspekte gestalten.

  1. Schulstufe:

Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) an Beispielen Anwendungen von Technik in Umwelt und Gesellschaft beschreiben und    deren     Relevanz           für        gesellschaftliche         Gruppen               und   kulturelle             Kontexte berücksichtigen.

– (G)   Veränderungen   des   Mediennutzungsverhaltens   erkennen   sowie   Chancen   und Gefahren der personalisierten Mediennutzung beschreiben.

Kompetenzbereich    Information:    mit    Daten,    Informationen    und    Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) beschreiben, wie über das Internet Informationen bereitgestellt und abgerufen sowie Daten übertragen werden.

– (G) Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für die Gesellschaft erklären.

– zielgerichtet die Suche nach Informationen und Daten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden   durchführen,   geeignete   Quellen   nutzen   und   gefundene   Informationen vergleichend überprüfen.

Kompetenzbereich    Kommunikation:    Kommunizieren    und    Kooperieren    unter    Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) erklären, wie cloudbasierte Systeme grundsätzlich funktionieren, und auf kritische Faktoren achten (zB Standort des Servers, Datenschutz und Datensicherheit).

– (G) einen Kompromiss zwischen der Veröffentlichung von Informationen und der Geheimhaltung und Sicherheit von Informationen benennen.

– (I) bei der Erstellung digitaler Projekte mit mehreren Mitwirkenden zusammenarbeiten.

– (I) eigene digitale Identitäten gestalten sowie die eigene digitale Reputation verfolgen und schützen.

Kompetenzbereich   Produktion:   Inhalte   digital   erstellen   und   veröffentlichen,   Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) beschreiben, wie Programme Daten speichern und verarbeiten, indem sie Zahlen oder andere Symbole zur Darstellung von Informationen verwenden.

– (G) verschiedene populäre Medienkulturen benennen sowie Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben.

– medialen Produktionen auf Barrierefreiheit überprüfen.

– Einstellungen in Softwareapplikationen den persönlichen Bedürfnissen entsprechend anpassen.

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) am Beispiel erklären, wie Computersysteme in Alltagsgegenständen bestimmte Funktionen erfüllen und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.

– (G) ökologische Problemkonstellation wie Energie und Rohstoffe im Zusammenhang mit Digitalisierung benennen.

– (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zur Beteiligung an gesellschaftlichen Diskurs- und Entscheidungsprozessen genutzt werden kann.

– (I) entsprechende Vorkehrungen treffen, um ihre Geräte und Inhalte vor Viren bzw. Schadsoftware/Malware zu schützen.

  1. Schulstufe:

Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) beschreiben, wie künstliche Intelligenz viele Software- und physische Systeme steuert.

– (G) euphorische   und kulturpessimistische Haltungen   gegenüber Technologie- und Medienwandel wahrnehmen.

– (I) die Normativität von digitalen Technologien (zB Filterblase) und Medieninhalten (zB Stereotype, Klischees) erkennen.

Kompetenzbereich    Information:    mit    Daten,    Informationen    und    Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) Datensicherungen und -wiederherstellungen ausführen.

– (G) Gefahren der Erhebung, Auswertung und Verknüpfung von Nutzerdaten im Sinne von Fahrlässigkeit, Missbrauch und Überwachung erkennen und sich dazu verantwortungsvoll verhalten.

Kompetenzbereich    Kommunikation:    Kommunizieren    und    Kooperieren    unter    Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

– (G) ein Verständnis für die Konstruktion von Medienwirklichkeit durch die Erhebung von Informationen und Daten bzw. die Mechanismen der Bild-, Ton- oder Datenmanipulation entwickeln.

– (G) bei der Auswahl von Social Media bedenken, welchen Einfluss die Interessen von Unternehmen auf das eigene Welt- und Selbstbild haben.

– verantwortungsvoll in digitalen Medien kommunizieren und unter Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild Daten austauschen.

Kompetenzbereich   Produktion:   Inhalte   digital   erstellen   und   veröffentlichen,   Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T)   unter   Nutzung   einer   geeigneten   Entwicklungsumgebung   einfache   Programme erstellen, diese testen und debuggen (Fehler erkennen und beheben).

– (G) Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben und deren Einfluss auf die Wahrnehmung des Inhalts hinterfragen.

– mit   bereitgestellten   Medien   und   Software-Applikationen   zielgerichtet   und   kreativ gestaltend kooperieren.

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

– (T) Software zur Verschlüsselung von Daten benennen und unterstützt einsetzen.

– (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zu zivilgesellschaftlicher Partizipation und Engagement genutzt wird.“

  1. In Anlage C 2 (Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder) Teil (Stundentafeln) Abschnitt C (Stundentafeln der       Sekundarstufe I)  1. Unterabschnitt    (Ermächtigung für     schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird in der Stundentafel nach der die Berufsorientierung betreffende Zeile folgende Zeile eingefügt:

„Digitale Grundbildung                                   mind. 1     mind. 1     mind. 1     mind. 1      4-11“

  1. In Anlage C 2    Teil    Abschnitt C    2. Unterabschnitt    (Soweit    keine    schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen) wird in der Stundentafel nach der die Berufsorientierung betreffende Zeile folgende Zeile eingefügt:

„Digitale Grundbildung                                       x              x              x             x“

  1. In Anlage C 2 Teil Abschnitt C wird in dem die Ergänzenden Anmerkungen betreffenden Unterabschnitt folgender Absatz nach dem die Berufsorientierung betreffenden Absatz eingefügt:

„Digitale Grundbildung: Integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32 Jahresstunden. Es kann schulautonom als eigene Verbindliche Übung oder als Verbindliche Übung teilweise integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen, wobei eine Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht, oder als Pflichtgegenstand geführt werden.“

  1. In Anlage C 2 wird im Teil (Ergänzende Ausführungen zu den Pflichtgegenständen, den Verbindlichen und Unverbindlichen Übungen sowie den Freigegenständen der Vorschulstufe, der Grundschule und   Mittelschule)   dem   Abschnitt 9B)   (Grundstufe I   und   II;   Sekundarstufe I)   im Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen betreffenden Abschnitt folgender Abschnitt angefügt:

„Digitale Grundbildung

Didaktische Grundsätze:

Bei     Erarbeitung     der     Kompetenzen     Medienbildung,     Informatische      Bildung     und Gestaltungskompetenz ist auf die Lebenswirklichkeit und die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler sowie ihre individuellen Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Es sollen auf Basis ausgewogener,

integrativer    und    kreativer    Zugänge    möglichst    verschiedenartige    altersgemäße,    fach-    und beeinträchtigungsspezifische (ganzheitliche) Lehr- und Lernmethoden zur Anwendung kommen.

Auf die unterschiedliche Lebens- und Lernerfahrung bei gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern ist in besonderem Maße zu achten.

Die für den Spracherwerb definierten Zugangsweisen sind im Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung zu berücksichtigen, da sich das durch die Hörbehinderung meist eingeschränkte Sprachvermögen auch hier erschwerend auswirkt.

Der Wortschatz des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung ist sukzessiv aufzubauen und zu festigen, wobei sich die Unterrichtssprache am Sprachvermögen der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers ausrichtet.

Siehe dazu auch die speziellen didaktischen Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.

Digitale Medien stellen für Kinder mit Behinderungen eine zentrale Möglichkeit zur sozialen Teilhabe dar. Dazu zählen unter anderem Kontaktaufnahme, sich mitteilen zu können und Hilfe kompensatorisch zu bekommen.

Im Sinne der Barrierefreiheit werden geeignete Werkzeuge, entsprechende Konfigurationen sowie assistierende Systeme eingesetzt, um Schülerinnen und Schülern mit Hörbehinderungen unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen.

Des Weiteren gilt zu beachten, dass Schülerinnen und Schülern mit einer Sinnesbehinderung für die Erarbeitung der Inhalte ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird.

Lehrstoff:

Die konkreten Anwendungsbereiche des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung sind unter der   Berücksichtigung   der   sprachlichen   Kompetenzen   und   individuellen   Voraussetzungen   der Schülerinnen und Schüler so zu wählen, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und Umsetzbarkeit für gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler orientieren und ihre Möglichkeiten zu eigenständiger Reflexion und Kritik, informatischem Arbeiten und Gestalten im digitalen Raum und mit digitalen Medien festigen und erweitern.

Dabei gilt es, die aus der Sinnesbehinderung erwachsenden Einschränkungen im Bereich von Sprache und Umwelterfahrung besonders zu berücksichtigen und die Anwendungsbereiche mit den individuellen (Kommunikations-) Bedürfnisse der Schülerin bzw. des Schülers zu verbinden. Die Arbeit mit alternativen Kommunikationsformen ist zeitaufwändig und benötigt ggf. Hilfestellung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer.“

  1. In Anlage C 3 (Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder) Teil (Stundentafeln) Abschnitt C (Stundentafeln der       Sekundarstufe     I)         1. Unterabschnitt    (Ermächtigung           für   schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird in der Stundentafel nach der die Berufsorientierung betreffende Zeile folgende Zeile eingefügt:

„Digitale Grundbildung                                   mind. 1     mind. 1     mind. 1     mind. 1      4-11“

  1. In Anlage C 3    Teil    Abschnitt C    2. Unterabschnitt    (Soweit    keine    schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen) wird in der Stundentafel nach der die Berufsorientierung betreffende Zeile folgende Zeile eingefügt:

„Digitale Grundbildung                                       x              x              x             x“

  1. In Anlage C 3 Teil Abschnitt C wird in dem die Ergänzenden Anmerkungen betreffenden Abschnitt folgender Absatz nach dem die Berufsorientierung betreffenden Absatz eingefügt:

„Digitale Grundbildung: Integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32

Jahresstunden. Es kann schulautonom als eigene Verbindliche Übung oder als Verbindliche Übung teilweise integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen, wobei eine Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht, oder als Pflichtgegenstand geführt werden.“

  1. In Anlage C 3 wird im Teil (Ergänzende Ausführungen zu den Pflichtgegenständen, den Verbindlichen und   Unverbindlichen   Übungen   sowie   den   Freigegenständen)   dem   Abschnitt 9B) (Grundstufe I und II, Sekundarstufe I) im Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen betreffenden Abschnitt folgender Abschnitt angefügt:

„Digitale Grundbildung Didaktische Grundsätze:

Der Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung als verbindliche Übung setzt den sicheren Umgang mit sehbehinderten- und blindenspezifischen Ein- und Ausgabegeräten voraus. Auf den fächerverbindenden Erwerb und die Vertiefung dieser Anwendungskompetenzen ist auch im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung zu achten.

Bei     Erarbeitung     der     Kompetenzen     Medienbildung,     Informatische      Bildung     und Gestaltungskompetenz ist auf die Lebenswirklichkeit und die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler sowie ihre individuellen Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Es sollen auf Basis ausgewogener,

integrativer    und    kreativer    Zugänge    möglichst    verschiedenartige    altersgemäße,    fach-    und beeinträchtigungsspezifische (ganzheitliche) Lehr- und Lernmethoden zur Anwendung kommen.

Die sensorischen Wahrnehmungen (tasten, spüren, fühlen, hören, riechen, schmecken) sind in den Unterricht stärker einzubeziehen. Auf die unterschiedliche Lebens- und Lernerfahrung bei blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist in besonderem Maße zu achten.

Der   Wortschatz   des    Unterrichtsgegenstandes    Digitale   Grundbildung   ist,   ergänzt    durch sehbehinderten- und blindenspezifische Fachbegriffe, sukzessiv aufzubauen und zu festigen. Siehe dazu auch insbesondere didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.

Digitale   Medien   und   die   Anwendung   derer   mit   blinden-   und   sehbehindertenspezifischen elektronischen Hilfsmitteln stellen für hochgradig sehbehinderte und blinde Kinder eine zentrale Möglichkeit zur sozialen Teilhabe dar. Dazu zählen unter anderem der Abbau von bestehenden Barrieren, Kontaktaufnahme mit anderen, sich mitteilen zu können und Hilfe kompensatorisch zu bekommen.

Im Sinne der Barrierefreiheit werden geeignete Werkzeuge, entsprechende Konfigurationen sowie assistierende Systeme (Software, Hardware) bereitgestellt und eingesetzt, um blinden und hochgradig sehbehinderten      Schülerinnen         und     Schülern    unter     der        Berücksichtigung ihrer      individuellen Lernvoraussetzungen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen. Des Weiteren gilt zu beachten, dass Schülerinnen und Schülern mit einer Sinnesbehinderung für die Erarbeitung der Inhalte ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird.

Die konkreten Anwendungsbereiche des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung sind so zu wählen, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und Umsetzbarkeit für blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler orientieren und ihre Möglichkeiten zu eigenständiger Reflexion und Kritik, informatischem Arbeiten und Gestalten im digitalen Raum und mit digitalen Medien festigen und erweitern.

Es können nicht alle Informationen einer grafischen Darstellung auf einen tastbaren Plan bzw. alternative Darstellungsformen übertragen werden. Video- und Bildmaterialien, Grafiken, Skizzen, Diagramme usw. sind sprachlich oder taktil so aufzubereiten, dass ein Nachvollziehen der Informationen gewährleistet ist. Video- und Bildinhalte müssen ggf. vereinfacht, vergrößert oder verbalisiert werden. Die Arbeit mit alternativen Darstellungsformen ist zeitaufwändig und benötigt ggf. Hilfestellung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer.“

Polaschek

 

Neue Lehrpläne an Schulen ab 2023 – BKFTV hat alle 1.103 Seiten!

Microsoft 365 Copilot – Microsoft 365 #x1 – ChatGPT

Microsoft ist an ChatGPT beteiligt und wird wohl mit Microsoft 365 Copilot alle ihre Produkte in der Schule von Word, Powerpoint bis Outlook und Teams mit der neuen KI ausstatten erfährt man aus den Medien.

Mikrosoft zur KI und ChatGPT auf ihrer Website: „ ChatGPT und Microsoft 365 #x2 sind ki-Technologien (Künstliche Intelligenz), die mit dem Ziel entwickelt wurden, Aufgaben und Aktivitäten schneller und effizienter zu erledigen. Microsoft 365 #x1 ist ein KI-gestützter digitaler Assistent, der den Benutzern personalisierte Unterstützung für eine Reihe von Aufgaben und Aktivitäten bieten soll. Copilot verbindet nicht nur ChatGPT mit Microsoft 365. Es kombiniert die Leistungsfähigkeit großer Sprachmodelle (LLMs), einschließlich ChatGPT Version 4, mit Ihren Geschäftsdaten in Microsoft Graph (einschließlich Kalender, E-Mails, Chats, Dokumenten und Besprechungen) und den Microsoft 365-Apps.“

#ChatGPT – KI Chatbots verändern unsere Welt – eine Einordnung der Lage

 

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908
Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/
Schreiben Sie mir zum Thema
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Threema ID hcclnoname: WUU3ZJJV
Signal-Messenger oder persönliche Treffen: Face-to-Face
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